Wohlfühlklima dank Fernwärme

BAFA Förderung für einen Fernwärmehausanschluss

Eine mögliche Förderung erfolgt auf die neu verlegte Hausanschlussleitung. Die Versorgung der Abnehmenden, die an das neue oder ausgebaute Wärmenetz angeschlossen werden, muss mindestens zu 75 Prozent aus KWK-Wärme erfolgen. Alternativ genügt ein Wärmemix aus KWK-Wärme und Wärme aus erneuerbaren Energien oder KWK-Wärme und industrieller Abwärme jeweils in Höhe von 75 bzw. 50 Prozent (möglich bei Inbetriebnahmen bis zum 31. Dezember 2022), sofern mindestens 10 Prozent KWK-Wärme vorhanden sind. Diese Voraussetzungen werden jährlich neu geprüft.

Die Höhe richtet sich nach den von der Gemeindewerke Großkrotzenburg GmbH geleisteten Investition und der Trassenlänge. Eine Fördersumme bis zu 40% der Investitionssumme für die Hausanschlussleitung ist möglich.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieser Prozess über die Gemeindewerke abgewickelt. Sobald das BAFA diesen Zuschuss an uns auszahlt, wird dieser an die Kunden weitergegeben. Sie müssen sich also bei dieser Fördermaßnahme durch das BAFA um nichts kümmern.

 

Fördergeldservice Heiztechnik im Wohngebäude

Sie möchten sich maximale Fördergelder für Ihren Heizungstausch sichern, aber möglichst wenig Aufwand haben? Kein Problem! Die Lösung heißt Förderservice Heiztechnik im Wohngebäude.

Der Förderservice der Gemeindewerke Großkrotzeburg GmbH ist ein Angebot für Hauseigentümer die eine Umstellung ihrer Heizungsanlage auf Fernwärme und/oder eine Solarthermieanlage planen, aber noch nicht beauftragt haben. Die versierten Fördergeldexperten unseres Partners febis prüfen Ihr Heizungsangebot und die geplante Maßnahme auf Förderfähigkeit und beantragen für Sie die staatlichen Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG).

Die entsprechenden Anträge finden Sie hier:

Förderhotline: 06190-9263-204

Hinweis: Der Förderservice der Gemeindewerke Großkrotzenburg GmbH ist auf "Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz" und "Solarthermieanlage" beschränkt! Fördervoraussetzung ist auch die Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs. Dieser ist vom Antragsteller/Eigentümer bei einem Installateur seiner Wahl eigenständig zu beauftragen. Die Kosten sind  und ist nicht Bestandteil des Angebotes der Gemeindewerke Großkrotzenburg, aber ebenfalls förderfähig.