Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden.
Steckerfertige PV-Anlagen müssen der Niederspannungsanschlussverordnung zufolge im Markstammdatenregister registriert werden
Gegebenenfalls muss ein Zweirichtungszähler gesetzt werden.
Eine Abnahme der Anlage durch die Gemeindewerke Großkrotzenburg GmbH muss hier nicht erfolgen. Sollten Sie bereits einen digitalen Stromzähler haben, darf die Steckfertige-Erzeugungsanlage nach Anmeldung in Betrieb gehen. Andernfalls bitte wir Sie mit uns einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren!
Bitte drucken Sie das jeweilige Formular aus. Vollständig ausgefüllt und unterschrieben senden Sie die Anmeldungen sowie die dazugehörigen Unterlagen eingescannt an:
netzanschluss@gemeindewerke-grosskrotzenburg.de.
Sollten Sie Fragen haben stehen wir Ihnen telefonisch unter der Rufnummer 06186 / 91500-0 gerne zur Verfügung
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